Alice Schwarzer in anderen Medien

Was Polanski und Röhl verbindet

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Nun wendet Roman Polanski sich also an die Schweizer Öffentlichkeit mit einem dramatischen Appell in der Hoffnung, noch im letzten Augenblick die bevorstehende Auslieferung an die USA verhindern zu können („Ich kann nicht länger schweigen“). Er argumentiert mit den angeblichen Ungereimtheiten, ja Unrechtmäßigkeiten eines erneuten Prozesses in Los Angeles. Bemerkenswert dabei ist: Polanski nutzt selbst diese allerletzte Gelegenheit nach 33 Jahren Schweigen nicht, um auch nur ein einziges Wort des Bedauerns für seine Tat zu äußern.

Der Angeklagte weist lediglich noch einmal darauf hin, das Opfer selbst wolle nicht mehr, dass er erneut zur Rechenschaft gezogen würde. Was stimmen mag, nach all der Zeit. Denn bei einem Vergewaltigungsprozess werden die Opfer in der Regel mindestens so bloßgestellt wie die Täter. Was ja auch hier wieder mal der Fall war. Doch vielleicht hat auch die sechsstellige späte „Wiedergutmachung“, von der gemunkelt wird, das heute 46-jährige Opfer milder gestimmt.

Doch ist das selbstverständlich kein Argument. Denn Vergewaltigung ist keine Frage der zivilen Gerichtsbarkeit zwischen zwei Privatpersonen, wie die Ex-Justizministerin Elisabeth Kopp in ihrem NZZ-Kommentar erstaunlicherweise zu glauben scheint, sondern ein Verbrechen, also ein Offizialdelikt, das ein Staat verfolgen muss.

Erinnern wir uns, um was es faktisch geht: Im März 1977 hatte der damals schon berühmte, 43-jährige Regisseur im Zuge einer Fotosession für Vogue die 13-jährige Samantha Geimer in die Villa seines Freundes Jack Nicholson gelockt und versucht, das Mädchen dort mit Alkohol und Drogen gefügig zu machen. Als ihm das nicht gelang und das Mädchen weiter flehte, nach Hause gehen zu dürfen, vergewaltigte er die Eingeschüchterte trotzdem, oral und anal – und schickte Samantha dann alleine vor die Türe, wo sie weinend in ein Taxi stieg.

Dafür drohten ihm nach amerikanischem Recht bis zu 50 Jahren Gefängnis. Polanski wurde im November 1977 verhaftet und gestand die Tat. Nach 42 Tagen wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen – offensichtlich hatten Richter und Anwälte sich auf ein mildes Urteil in dem bevorstehenden Prozess verständigt.

Kaum frei, begab Polanski sich nach München, von wo aus Fotos von dem Regisseur auf dem Oktoberfest mit minderjährigen Mädchen im Arm auf dem Tisch des US-Richters landeten. Das scheint einen Sinneswandel bei dem Richter ausgelöst zu haben. Polanski sah nun die Absprache gefährdete und entzog sich dem bevorstehenden Prozess durch Flucht nach Europa.

Der gebürtige Pole, der auch die französische Staatsangehörigkeit hat, lebte von nun an in Paris. Dort begann er prompt eine Arbeits- und Lebensbeziehung mit der damals 15-jährigen Nastassja Kinski – und setzte seine Fotoserie über junge Mädchen in Vogue fort.

Dass Polanski seine Neigung zu minderjährigen Mädchen lebenslang nicht aufgegeben zu haben scheint, war zuletzt einem Bericht von Finn Canonica zu entnehmen, veröffentlicht 2008 im Magazin des Schweizer Tages-Anzeiger. Darin schildert der Schweizer Journalist einen öffentlichen Auftritt des allseits verehrten Regisseurs, der auf einem Parkplatz in dessen Auto mit gleich mehreren Mädchen endet. Vor diesem Hintergrund ist es schon erstaunlich, dass die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in ihrem Plädoyer für Nachsicht mit Polanski wagt zu schreiben: „Eine Wiederholungsgefahr wurde damals schon – und wie wir heute wissen: zu recht – ausgeschlossen.“

Im Gegenteil: Ein Problem- oder gar Schuldbewusstsein scheint Roman Polanski bei der Ausnutzung seines Status zur Verführung Minderjähriger lebenslang nicht gehabt zu haben. Wie auch? Es hat ihm ja niemand übel angekreidet. Auch ist es im Zuge des Wiederaufkommens des Falles durchaus berechtigt, auf Polanskis dramatische Lebensgeschichte hinzuweisen. Die Eltern des polnischen Juden wurden im KZ ermordet, er selbst floh als Elfjähriger aus dem Warschauer Getto und überlebte irgendwie.

Wer, wenn nicht Polanski, weiß also um Macht- und Gewaltverhältnisse. Aber auch er hatte später dennoch die Wahl: Schlägt er sich auf die Seite der Opfer – oder auf die der Täter? Als Regisseur scheint Polanski sich in seinen oft anrührenden oder auch makaber-komischen Filmen an die Seite der Opfer gestellt zu haben – als Mann auf die Seite der Täter.

Im Jahr 1977 war eine „Affäre“ mit einer 13-Jährigen in progressiven Kultur- und Politkreisen bestenfalls ein Kavaliersdelikt, eigentlich jedoch eine pikante Sache, und die der „freien Liebe“ unter Ungleichen widersprechenden Feministinnen waren in der Minderheit.

Bezeichnend für den Zeitgeist, der bis heute in gewissen Kreisen überlebt hat, war die eilfertige Befreit-Polanski-Front der Film- und Kulturwelt, die noch im Jahr 2009 ein paar Wochen lang unwidersprochen im öffentlichen Raum agieren konnte. Auch wurden die Fakten, wie üblich in solchen Fällen, schlicht geleugnet. Hat Polanski das Mädchen wirklich vergewaltigt, oder wollte die das nicht auch selber, bzw. hat die Mutter dem nicht Vorschub geleistet? Und hatte er seine Strafe nicht schon längst gebüßt?

Nein, hat er nicht. Er konnte sich außerhalb der USA allerdings tatsächlich drei Jahrzehnte lang unbehelligt bewegen. Und dass selbst Männer wie Woody Allen oder Daniel Cohn-Bendit die Free-Polanski-Initiativen unterstützen, zeigt, wie sicher sich all diese mächtigen Männer bis heute sind.

Woody Allen, daran sei kurz erinnert, hat nicht nur mit der minderjährigen Adoptivtochter seiner Frau – die gleichzeitig seine soziale Tochter war – Pornofotos gemacht und sie später geheiratet. Er bekam auch von dem New Yorker Richter in dem von ihm angestrengten Sorgerechtsprozess gegen Mia Farrow, die das alleinige Sorgerecht für alle Kinder bekam, den Umgang mit seiner Adoptivtochter Dylan verboten. Denn bei der Siebenjährigen waren – nach Anzeige durch eine Krankenschwester – Symptome von sexuellem Missbrauch durch den Vater festgestellt worden. Was Woody Allen allerdings nicht hindern kann, in Europa weiterhin bewunderter Star auf Festivals und Empfängen zu sein.

Und Daniel Cohn-Bendit? Der Ex-Studentenführer hat sich bis heute nicht selbstkritisch zu seiner 1975 veröffentlichten Autobiografie „Der große Basar“ geäußert – im Gegenteil: Darauf angesprochen behauptete er jüngst, es habe sich bei dieser Passage seiner Lebenserinnerungen nur um eine „Provokation“ gehandelt. In dem Kapitel „Little Big Men“ schildert Dany le Rouge seine Jahre als Kindergärtner im alternativen „Kinderladen“ zwischen 1972 und 1974: Da nahm „der ständige Flirt mit allen Kindern bald erotische Züge“ an. Und es passiert dem Kinderfreund „mehrmals, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln“. Cohn-Bendit hat dann „auf Wunsch“ zurückgestreichelt (Weiterlesen: "In der Vergangenheit liegt die Gegenwart" EMMA 3/2001)

Das war in den Hochzeiten der „sexuellen Revolution“ eben so. In diesem Kontext ist auch die Veröffentlichung von Anja Röhl, der Tochter von Klaus Rainer Röhl, über den durch ihren Vater erlittenen Missbrauch im Stern zu verstehen. Vater Röhl war in den 1960er Jahren mit seinem Apo-Blatt konkret quasi der Erfinder des medialen Kindersex. Sein obsessives Interesse an minderjährigen „Nymphchen“ war schon auf den Covern von konkret unübersehbar. Und man musste sich schon damals Fragen stellen in bezug auf die Lage seiner beiden Töchter mit Ulrike Meinhof, die nach dem Untertauchen der Mutter in den „bewaffneten Kampf“ in der „Obhut“ des Vaters gelandet waren.

Gut, dass diese Zeiten vorbei sind. Und gut, dass Missbrauch nicht länger „Privatsache“ zwischen Täter und Opfer ist, sondern ein Verbrechen, das der Rechtsstaat ernst zu nehmen hat.

Übrigens: Polanski verschweigt mal wieder etwas. Seine tüchtigen Anwälte haben nämlich längst erreicht, dass er in Amerika nicht mehr wegen „Vergewaltigung“, sondern nur noch wegen „Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen“ vor Gericht stehen wird. Darauf stehen maximal drei Jahre. Abzüglich der anderthalb Monate Untersuchungshaft in den USA und der sechs Monate in der Schweiz dürfte also auch ein rechtmäßig verurteilter Polanski bald wieder frei sein.

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