Alice Schwarzer schreibt

Frankreich erlaubt den Burkini!

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Mit großer Spannung haben Politik, Medien und Öffentlichkeit die heutige Entscheidung des Conseil d’Etat erwartet. Jetzt ist das Urteil gefallen: Das höchste Verwaltungsgericht hat die Verbote einzelner Gemeinden, an ihren Stränden den Burkini zu tragen, außer Kraft gesetzt. Der Entscheidung durch den Conseil d’Etat waren über Wochen heftige Debatten vorausgegangen, quer durch alle politischen und gesellschaftlichen Lager.

Französische Feministinnen sind zerrissen wegen des Burkinis

Am 5. August hatte die Gemeinde Villeneuve-Loubet an der Côte d’Azur, nähe Nizza, ein Burkini-Verbot für ihren Strand erlassen. Zwischen dem 15. Juni und 15. September sollen von nun an alle Personen am Strand eine „korrekte Bekleidung“ tragen, die „die guten Sitten und die Prinzipien der Laizität respektiert“. Eine Formulierung, die in der Tat vielfache Interpretationen zulässt. Aber klar ist: Gemeint war vor allem der Burkini, der den ganzen Körper sowie das Haar bedeckt.

Das zuständige Verwaltungsgericht von Nizza bestätigte den Erlass der Kommune und wies auf den „Kontext“ der Entscheidung hin: Nämlich das Attentat auf der Promenade des Anglais am 14. Juli, bei dem der 31-jährige Marokkaner Mohamed Lahouaiej Bouhlel mit einem Lastwagen in die feiernde Menge gerast war und 84 Menschen getötet hatte. Im Namen Allahs. Verständlicherweise lägen den Menschen die Nerven blank. Denn auch der Burkini, so die Richter in Nizza, stehe in der Tradition „des religiösen Fundamentalismus“.

Prompt folgten etwa dreißig Strand-Gemeinden, vom Mittelmeer bis zum Atlantik, und erließen ebenfalls Burkini-Verbote. Seither ist die Pro&Contra-Burkini-Debatte das Sommerthema in Frankreich.

Die „Liga der Menschenrechte“ und das „Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich“ wollten das nicht hinnehmen. Sie reichten Klage beim höchsten Verwaltungsgericht, dem Conseil d’Etat in Paris, gegen den Burkini-Erlass ein, im Namen der „Religionsfreiheit“. „Heute ist es der Strand. Morgen wird es die Straße und der ganze öffentliche Raum sein“, argumentierte die Anwältin der Menschenrechtsliga gegen das Burkini-Verbot.

Frankreich, das durch seine Ex-Kolonien und Protektorate, wie Algerien und Marokko, eine noch größere fundamentalistisch-islamistische Community hat als Deutschland, hatte schon vor Jahren versucht, Grenzen zu ziehen. 2004 verbot Frankreich in Schulen Lehrerinnen wie Schülerinnen das Kopftuch als „demonstratives religiöses Zeichen“. Darunter fiel das Kopftuch ebenso wie das christliche Kreuz und die jüdische Kippa.

Das Verbot war ausgelöst worden von einem Streit 1989 über drei Kopftuch-Mädchen, denen eine Schule in Creil den Zutritt verboten hatte. Die Väter bzw. Onkel dieser Mädchen waren bekannt als aktive Islamisten und zuvor von Deutschland nach Frankreich gezogen. Die Philosophin Elisabeth Badinter schrieb damals einen auch in EMMA veröffentlichten Grundsatztext, warum sie für das Kopftuch-Verbot plädiert.

2010 folgte in Frankreich das Verbot der Vollverschleierung, „die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum“ (Burka und Niqab). Der europäische Menschenrechtshof bestätigte 2014 dieses Verbot. Geklagt hatte eine Franko-Pakistanerin.

Seither sind in fünf Jahren rund 1.500 Frauen wegen widerrechtlicher Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu je 150 Euro Strafe verurteilt worden. Die wurden in der Regel allerdings von dem algerischen Unternehmer Rachid Nekkaz erstattet, der in diesem Sinne auch im Tessin aktiv geworden ist. Er tue das im Namen der „Religionsfreiheit“, argumentiert der Muslim.

In der französischen Politik scheint die Mehrheit der Konservativen eher zum Burkini-Verbot zu neigen – nicht zuletzt mit Blick auf die rechtspopulistische Marine le Pen, deren Front National seinen gewaltigen Stimmenzulauf in erster Linie Le Pens entschiedener Kritik am Islamismus verdankt.

In Deutschland trägt nur eine von fünf Musliminnen ein Kopftuch

Auch in der Debatte in Frankreich kursiert das fatale Missverständnis, die Bekleidungsgebote für „religiöse Gebote“ zu halten – und nicht für ideologische Gebote; nämlich die fundamentalistische Interpretation schriftgläubiger, rückschrittlicher Muslime, deren erste Opfer, ganz wie in Deutschland, die aufgeklärten MuslimInnen sind. In Deutschland trägt nur eine von fünf Frauen muslimischer Herkunft das Kopftuch - in Frankreich werden es noch weniger sein.

Bei den SozialistInnen geht die Pro&Contra-Front querdurch. Premierminister Manuel Valls plädiert vehement für ein Burkini-Verbot. Innenminister Bernard Cazeneuve hält sich zurück. Bildungsministerin Najat Vallaud-Belkacem, die in Marokko geboren ist, erklärte, sie missbillige den Burkini, wolle ihn aber nicht verbieten. Und Präsident Hollande? Der schweigt vornehm – und ließ das hohe Gericht entscheiden.

In der seit Wochen hohe Wellen schlagenden Debatte argumentierten viele Linke, die Burkini-Diskussion sei "ein falsches Problem". Das Land solle sich lieber um seine Millionen Arbeitslosen kümmern. Auch die Feministinnen sind zerrissen.

Die den Sozialisten nahestehende Organisation "Osez le feminisme" erklärte, "die großen Verliererinnen" bei dem Burkini-Verbot seien die Musliminnen: "Auf der Basis von Sexismus und Rassismus werden sie an den französischen Stränden erniedrigt." Dem widersprach die einst von Simone de Beauvoir gegründete "Liga der internationalen Frauenrechte". Für sie ist "der Burkini eine symbolische Provokation". Ja, mehr noch: "Eine Aufforderung zu sexistischer Gewalt."

Das Kopftuch in der Schule und im Öffentlichen Dienst bleibt auch in Zukunft in Frankreich verboten. Ebenso die Vollverschleierung im öffentlichen Raum (auch wenn sie von Geldgebern der Pro-Burka-Strategie unterlaufen wird). Doch der Burkini wird in Zukunft in Frankreich erlaubt sein. Die leidenschaftliche Debatte darüber aber ist damit noch lange nicht beendet.

Alice Schwarzer

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Alice Schwarzer schreibt

Burka verstößt gg. Grundgesetz!

Vollverschleierte im Englischen Garten.
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Nach 25 Jahren Kopftuch-Debatte jetzt also die Burka. Allen Ernstes. Und auch die wieder im Namen der „Religionsfreiheit“. Dabei hat die Vollverschleierung weder etwas mit Glauben zu tun, noch und schon gar nicht mit Freiheit. Im Gegenteil: Sie ist die ideologische Flagge der Islamisten und die höchste Form von Frauenverachtung und Frauenunterdrückung. 

Als die syrische Stadt Manbidsch im August 2016 von den Terroristen des IS befreit wurde, rissen die Frauen sich den Schleier vom Gesicht und machten ein Freudenfeuer damit. Das war Freiheit! Eine Freiheit, von der die Millionen Frauen in den von Islamisten terrorisierten Ländern nur träumen können. Sie sind unter einem Leichentuch namens Niqab oder Burka begraben.

Menschen, die behaupten, aus dem Koran ein Verschleierungsgebot herauszulesen, sind Extremisten, vor denen sowohl der Islam, wie auch die nicht-fundamentalistische Mehrheit der MuslimInnen geschützt werden müssen. Denn Burka und Niqab sind keine religiösen, sie sind politische Symbole. Das zu ignorieren oder gar zu leugnen, ist die Ursünde von Politik und Justiz in Deutschland.

Wer ein Verschleierungsgebot aus dem Koran herausliest ist ein Extremist

Die Innenminister der unionsregierten Bundesländer forderten Ende August in ihrer „Berliner Erklärung“ ein Teilverbot der Vollverschleierung: an Schulen und Universitäten, im Öffentlichen Dienst und in Ämtern sowie bei Gericht. Sie argumentieren dabei mit der „Sicherheit“. Was natürlich Unsinn ist und sie angreifbar macht. SPD, Grüne und Linke hängten sich prompt an die große Toleranz-Glocke und denunzierten schon diesen halbherzigen Versuch eines Teilverbotes der Burka als „populistisch“ oder gar „rassistisch“.

Die hierzulande Vollverschleierten sind auffallend oft Konvertitinnen. Hinter ihnen stehen in der Regel Ehemänner bzw. Organisationen, wie wir inzwischen aus Frankreich und der Schweiz wissen. Die zu zahlenden Strafen für die dort verbotene Vollverschleierung werden von Hintermännern übernommen. 

In Deutschland wird es ähnlich sein: Hinter der einzelnen vollverschleierten Frau steht die politische Absicht, die Scharia auch hierzulande akzeptabel zu machen. Und selbst wenn die so instrumentalisierte Frau das selber nicht durchschauen sollte – wollen wir allen Ernstes wegen der verqueren seelischen Befindlichkeit einzelner Frauen dieses Schandtuch auch mitten in unserer Demokratie akzeptieren? Nur weil manche Frauen das masochistische Bedürfnis nach demonstrativer Unterwerfung haben und Angst vor der (von Frauen errungenen) Freiheit? Wollen wir darum unsere elementarsten Werte von einer so menschenfeindlichen Propaganda erschüttern lassen?

Das war ja schon bei dem Kampf um das „Recht“ auf das Kopftuch von Lehrerinnen in der Schule und im Öffentlichen Dienst so. So war die erste kopftuchtragende Lehrerin, die Deutsch-Afghanin Fereshta Ludin – die sich in den 1990er Jahren bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt hatte – vom „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ unterstützt, wenn nicht gar initiiert worden. Und die kopftuchtragende Lehrerin und Konvertitin Maryam Brigitte Weiß – 2006 eine von elf Lehrerinnen in NRW, die sich weigerten, das Kopftuch abzulegen – war Mitglied im Vorstand des „Zentralrats der Muslime“.

Schon das Kopftuch, das das „sündige“ Haar der Frauen verbirgt, ist eine Abgrenzung und Sexualisierung von Mädchen und Frauen. Die Vollverschleierung eines Menschen nun ist der Ausstieg aus dem menschlichen Miteinander. Sie raubt dem Menschen nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch das Gesicht, seine ­Individualität. Unter dem Schleier ist der Mensch nur noch ein Haufen Stoff.

Die Vollverschleierung verstößt darum elementar gegen den ersten Satz unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Nun gibt es Experten, die mahnen, das Verbot der Vollverschleierung sei „verfassungswidrig“. Ihr Argument: dies verstoße gegen die „Religionsfreiheit“. Einer von ihnen ist der in den Medien gern zitierte Jurist und Islamwissenschaftler Prof. Dr. Mathias Rohe. Rohe, der sich selbst als „Protestant“ bezeichnet, hat nach eigenen Angaben 1978/79 „als Koch“ in Saudi-Arabien gearbeitet und später in Tübingen und Damaskus Recht studiert. Schon 2002 erklärte dieser Jurist in der Frankfurter Rundschau stolz: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an. Wenn Jordanier heiraten, dann verheiraten wir sie nach jordanischem Recht. Die Menschen haben in diesen privaten Verhältnissen Entscheidungsfreiheit.“

Was sind die Motive der „freiwillig“ Verschleierten?

Private Verhältnisse? Entscheidungsfreiheit? Was Rohe nicht sagt, ist, dass nach dem islamischen Familienrecht, also der Scharia, Frauen rechtlose Unmündige sind, abhängig von Vater, Bruder oder Ehemann. Dieses islamische Familienrecht wird darum in allen Ländern, in denen es gilt, seit Jahrzehnten von den dortigen Frauenrechtlerinnen bekämpft. Es gilt als das zentrale Problem bei der Entrechtung der Frauen. Eigentlich hätten wir in einem Rechtsstaat also die Pflicht, die Frauen vor so einer Entrechtung zu schützen – statt dieses (Un)Recht auch noch bei uns anzuwenden.

Der deutsche Professor Rohe aber befasst sich seit Jahrzehnten mit dem Gegenteil: nämlich mit der Infiltrierung des ­islamischen Rechts in unser Rechtswesen. 2008 gründete Rohe an der Universität Erlangen das Institut „Zentrum für Islam und Recht in Europa“. Und da störte es anscheinend auch niemanden, dass Rohe kurz zuvor wegen einer für das österreichische Innenministerium verfassten Studie von dortigen Soziologen scharf kritisiert worden war für „gröbste methodische und technische Mängel“.

Es geht in Wahrheit nicht um die paar hundert oder auch ein paar tausend Vollverschleierte in Deutschland. Es geht nicht um „Sicherheitsfragen“. Es geht auch nicht darum, dass die Vollverschleierung ein „Integrationshindernis“ ist für die einzelne Frau (Kanzlerin Merkel). Denn das ist ja selbstverständlich. Burka und Niqab sind das volle Gegenteil: nämlich der schärfste Ausdruck von Abgrenzung.

Es geht ums Prinzip. Um die Akzeptanz – oder aber eben die Nicht-Akzeptanz der Scharia im Rechtsstaat.

Was auch immer das jeweils subjektive Motiv einer Frau für die Verschleierung sein mag – objektiv ist diese immer auch ein politisches Signal. Das scheinen vor allem Linke und Liberale im Westen immer noch nicht begriffen zu haben. Sie überlassen fatalerweise das berechtigte Unbehagen der Bevölkerung an der ­islamistischen Agitation den rechten ­Populisten.

81 Prozent aller Deutschen sind für ein Verbot der Burka im Öffentlichen Dienst etc., das ergab eine ARD-Umfrage. Und jedeR Zweite ist für ein Vollverbot in der Öffentlichkeit. Doch im Spiegel zum Beispiel durften wir Anfang September die vollkommen unkritische, rührende Geschichte einer Frau lesen, die schwärmte: „Ich liebe meinen Niqab.“ Zwei Journalistinnen hatten mit der Niqab-Trägerin gesprochen. Die war nicht nur vollverschleiert – wir sahen also ein ganzseitiges Fotoporträt mit sehr viel Stoff und zwei Augen – sondern selbst ihr Vorname, Monika B., war noch verschleiert, also verschlüsselt.

Bei aufmerksamer Lektüre waren folgende Fakten zu erfahren: Die Frau ist 48 Jahre alt, in Österreich geboren, hat drei Jahre in Ägypten gelebt, ist vor acht Jahren zum Islam konvertiert und mit einem Marokkaner verheiratet.

Es geht um die Akzeptanz – oder Nicht-Akzeptanz  - der Scharia im Rechtsstaat

Rein journalistisch hätte man dieser Frau noch einige Fragen stellen können, ja müssen: Warum hat sie in Ägypten ­gelebt? Welche Erfahrungen hat sie da ­gemacht? Ist ihr Mann ein Schriftgläubiger? Oder gar einer der aktiven Islamisten, zu deren Strategie es seit 10, 15 Jahren gehört, westliche Frauen zu heiraten? Nicht nur, um so deren Staatsangehörigkeit zu erlangen, sondern auch, um diese Konvertitinnen für ihre politischen Zwecke einzusetzen.

Aber diese Fragen wurden alle nicht gestellt. Leider. Die Journalistinnen blieben auf einer privaten, gefühligen Ebene. Wir erfuhren, dass Monika B. Deutschland als eine „sexualisierte Gesellschaft“ empfindet, in der Frauen, so wörtlich, „viel stärker durch ihr Äußeres definiert werden als Männer“. So weit, so richtig. Nur, warum sich deswegen die Frau verhüllen muss, statt zu versuchen, die sexistische Gesellschaft zu verändern, das blieb offen.

Stattdessen durfte Monika B. im ­Spiegel unhinterfragt erzählen, dass sie den Niqab trägt, weil sie sich in ihrem Stoffgefängnis so „selbstbestimmt“ fühlt. Wörtlich: „Ich habe mehr Privatsphäre und bin weniger angreifbar. Ich sehe mich mit dem Niqab als gleichberechtigte Person.“ 

Selbstbestimmt. Gleichberechtigt. Das könnte doch so in EMMA stehen, oder? Eine Frau, die sich weniger angreifbar fühlt, wenn sie sich gleich schon mal freiwillig unsichtbar macht … Redet der Spiegel da etwa mit einer Feministin? Oder doch mit einer Masochistin? 

Monika B.s trauriger Satz „Ich liebe meinen Niqab“ ist auch der Titel des Artikels. Und selbstverständlich ist der ganze Artikel implizit ein einziges Plädoyer für das „Recht“ auf Vollverschleierung, also gegen das gegenwärtig diskutierte Burka-Verbot. Würde man diesen Journalistinnen vorhalten, in einer Welt, in der der Schleier für Millionen Frauen ein Leichentuch ist, sei so ein Plädoyer pro Vollverschleierung der reine West-Luxus und nackter Zynismus, und außerdem ein Verstoß gegen die Menschenwürde – sie wären wohl erstaunt. Denn schließlich verhüllt Monika B. sich doch „freiwillig“.

Experte Rohe begrüßt die Scharia im Rechtsstaat!

So freiwillig, wie vorgeblich auch manche Frauen, die sich professionell entblößen. Zwischen diesen Entblößten und den Verhüllten gibt es übrigens frappante Parallelen. Zumindest bei den Propagandistinnen. Auch für die Prostitutions­branche agiert und agitiert in den Medien eine sehr überschaubare Minderheit, die sich „gerne und freiwillig“ prostituiert. Auch diese in der Regel immer gleichen so genannten „Sexarbeiterinnen“ werden als Beweis für das Nichtvorhandensein eines Problems zitiert. Schließlich tun sie es ja „freiwillig“.

Doch so wenig, wie wir bei den etwa 95 Prozent der hunderttausend aus Osteuropa in die deutschen Bordelle angekarrten Mädchen und Frauen von Freiwilligkeit reden können – so wenig können wir es bei den Millionen zwangsverhüllter Frauen in den islamischen Ländern, von Afghanistan über Iran bis Saudi-Arabien.

Und während Millionen Frauen in diesen Ländern unter Zwang unter diesem Leichentuch verschwinden, erlauben wir uns hierzulande die Koketterie, über „das Recht auf die Burka“ zu diskutieren – statt Solidarität mit den Entrechteten zu flaggen. Eines hoffentlich nicht allzu fernen Tages wird vielleicht der Moment kommen, wo wir DemokratInnen uns schämen, eine solche Debatte überhaupt geführt zu haben. 

Alice Schwarzer

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