Schwarzer: Ein Sieg der Pressefreiheit!
Gesetze werden nicht im neutralen Raum gemacht und selbst Urteile gegen Individuen nicht frei vom gesellschaftspolitischen Kontext gesprochen. Und dieser gesellschaftspolitische, genauer gesagt in diesem Fall: geschlechterpolitische, Kontext hat sich in unserer Gesellschaft in Bezug auf das Problem der sexuellen Gewalt in den vergangenen Monaten dramatisch geändert. Die Opfer haben endlich eine Stimme bekommen.
In Zeiten von #MeToo neigen auch die Medien nicht mehr so ganz reflexhaft wie bisher zur Vorverurteilung mutmaßlicher Opfer. Die Frage, ob die Opfer nicht von Fall zu Fall auch recht haben könnten, steht sichtbarer als zuvor im Raum.
Medien fragen sich: Können Opfer auch Recht haben?
Nicht anders geht es der Justiz. Die hatte zwar im Fall Kachelmann schon bei dessen Freispruch im Mai 2011 in Mannheim sehr differenziert erklärt, dass das Gericht die Wahrheit „nicht habe finden können“, beides darum möglich sei: dass sie gelogen habe - oder auch er. Die Medien mögen das in ihrer Berichterstattung unbedingt berücksichtigen.
Die Medien taten das Gegenteil. Sie feiern Kachelmann seither als den Paradefall eines „unschuldig Beschuldigten“ und die Ex-Freundin als „verbrecherische Lügnerin“.
Das konnte EMMA nicht hinnehmen - und erinnerte bei gegebenem Anlass daran, dass eine solche Sichtweise des Urteils nicht der Wahrheit entspricht und, unabhängig vom Wahrheitsgehalt in diesem Falle, Opfer generell einschüchtere. Was auch das Bundesverfassungsgericht so sah. Das erklärte im April 2016, dass bei so einem Urteil wie im Fall Kachelmann eben jede Seite ihre „subjektive Wahrheit“ habe und sie also auch öffentlich verkünden dürfe.
Kachelmann aber und sein Anwalt Höcker kennen nur eine Wahrheit: die ihre! Auf Kosten der Ex-Freundin. Die wird seit dem Urteil von ihnen als „notorische Lügnerin“ und „Falschbeschuldigerin“ gehetzt. Und mit ihr die Medien, EMMA allen voran, die auf einer differenzierten Sicht im Fall Kachelmann und vor allem bei dessen medialer Darstellung bestehen. Kachelmann konnte sich bei seiner Klagewelle leider des Beifalls der linksliberalen „Leitmedien“ sicher sein. Bisher. Was nicht ganz ohne Komik ist: Schließlich schneiden die Medien sich mit der Unterstützung von Kachelmanns Versuchen, ihnen einen Maulkorb zu verpassen, ins eigene Fleisch.
Der Artikel "dient der öffentlichen Debatte"
Ändert sich das gerade? Hat die #MeToo-Debatte - und die daraus folgende Entlarvung der wahrhaft epidemischen Ausmaße der sexuellen Gewalt als Machtinstrument gegen Frauen - unsere Gesellschaft sensibilisiert? Bis hin zu den JuristInnen, ja sogar JournalistInnen (von denen so mancher zu den Tätern zählt, wie sich gerade herausstellt).
Über meinen Text, den Kachelmann verbieten lassen wollte, schreiben die drei RichterInnen vom Landgericht Düsseldorf: „In diesem Beitrag äußert sich die Antragsgegnerin zu dem aktuell medienwirksamen Thema der sexuellen Gewalt und sexuellen Belästigung und der damit im Zusammenhang stehenden so genannten ‚MeToo’-Debatte, anlässlich der gegen den Regisseur Dieter Wedel erhobenen Strafvorwürfe. Sie nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf das Problem der ‚Vorverurteilung‘ und stellt die Frage, ‚Vorverurteilung von wem? Der des mutmaßlichen Täters oder der der mutmaßlichen Opfer? Denn so ist das bei Sexualverbrechen: Wer dem einen glaubt, bezichtigt den anderen der Lüge.‘ Daran anknüpfend führt sie weiter aus: ‚So war das auch 2010 bei Kachelmann.‘ Durch die Verwendung der Wörter ‚so‘ und ‚auch‘ macht die Antragsgegnerin deutlich, dass es ihrer Meinung nach auch im ‚Fall Kachelmann‘ im Jahr 2010 eine Vorverurteilung gegeben habe, welche aus ihrer Sicht - ausgehend von den Journalistinnen Rückert und Friedrichsen - sich auf die damalige Ex-Freundin des Antragstellers bezog. Insoweit ist festzustellen, dass sich die Äußerungen der Antragsgegnerin in die aufgezeigte Gesamtdebatte einfügen.“
Es geht hier nicht um eine private Dauerfehde
Und das Gericht kommt zu dem Schluss: „Der Artikel der Antragsgegnerin ‚Von Wedel bis Kachelmann‘ dient ersichtlich nicht der Anprangerung des Antragstellers, sondern der öffentlichen Debatte im Zusammenhang mit der ‚MeToo‘-Diskussion.“
In der Tat: Es handelt sich eben keineswegs um eine persönliche „Dauerfehde zwischen Schwarzer und Kachelmann“ (Focus), sondern um einen gesellschafts- und medienpolitisch hoch relevanten Konflikt: Unser aller Meinungs- und Pressefreiheit wäre „im Kern betroffen“, wenn es Kachelmann gelingen würde, die Veröffentlichung eines Textes wie dem meinen zu untersagen. Denn: „Im Ergebnis handelt es sich um einen Beitrag zu einer Diskussion über Fragen der Vorverurteilung durch Medien, in deren Rahmen der Fall des Antragstellers (Kachelmann) herangezogen worden ist.“
Zeiten ändern sich.
Alice Schwarzer
Hier das rechtskräftige Urteil im gesamten Wortlaut. Für juristische Laien wird es ab Seite 7 interessant.
Korrigiert am 10. Mai 2018