Schwarzer: Ein Sieg der Pressefreiheit!

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Gesetze werden nicht im neutralen Raum gemacht und selbst Urteile gegen Individuen nicht frei vom gesellschaftspolitischen Kontext gesprochen. Und dieser gesellschaftspolitische, genauer gesagt in diesem Fall: geschlechterpolitische, Kontext hat sich in unserer Gesellschaft in Bezug auf das Problem der sexuellen Gewalt in den vergangenen Monaten dramatisch geändert. Die Opfer haben endlich eine Stimme bekommen.

In Zeiten von #MeToo neigen auch die Medien nicht mehr so ganz reflexhaft wie bisher zur Vorverurteilung mutmaßlicher Opfer. Die Frage, ob die Opfer nicht von Fall zu Fall auch recht haben könnten, steht sichtbarer als zuvor im Raum.

Medien fragen sich: Können Opfer auch Recht haben?

Nicht anders geht es der Justiz. Die hatte zwar im Fall Kachelmann schon bei dessen Freispruch im Mai 2011 in Mannheim sehr differenziert erklärt, dass das Gericht die Wahrheit „nicht habe finden können“, beides darum möglich sei: dass sie gelogen habe - oder auch er. Die Medien mögen das in ihrer Berichterstattung unbedingt berücksichtigen.

Die Medien taten das Gegenteil. Sie feiern Kachelmann seither als den Paradefall eines „unschuldig Beschuldigten“ und die Ex-Freundin als „verbrecherische Lügnerin“.

Das konnte EMMA nicht hinnehmen - und erinnerte bei gegebenem Anlass daran, dass eine solche Sichtweise des Urteils nicht der Wahrheit entspricht und, unabhängig vom Wahrheitsgehalt in diesem Falle, Opfer generell einschüchtere. Was auch das Bundesverfassungsgericht so sah. Das erklärte im April 2016, dass bei so einem Urteil wie im Fall Kachelmann eben jede Seite ihre „subjektive Wahrheit“ habe und sie also auch öffentlich verkünden dürfe.

Kachelmann aber und sein Anwalt Höcker kennen nur eine Wahrheit: die ihre! Auf Kosten der Ex-Freundin. Die wird seit dem Urteil von ihnen als „notorische Lügnerin“ und „Falschbeschuldigerin“ gehetzt. Und mit ihr die Medien, EMMA allen voran, die auf einer differenzierten Sicht im Fall Kachelmann und vor allem bei dessen medialer Darstellung bestehen. Kachelmann konnte sich bei seiner Klagewelle leider des Beifalls der linksliberalen „Leitmedien“ sicher sein. Bisher. Was nicht ganz ohne Komik ist: Schließlich schneiden die Medien sich mit der Unterstützung von Kachelmanns Versuchen, ihnen einen Maulkorb zu verpassen, ins eigene Fleisch.

Der Artikel "dient der öffentlichen Debatte"

Ändert sich das gerade? Hat die #MeToo-Debatte - und die daraus folgende Entlarvung der wahrhaft epidemischen Ausmaße der sexuellen Gewalt als Machtinstrument gegen Frauen - unsere Gesellschaft sensibilisiert? Bis hin zu den JuristInnen, ja sogar JournalistInnen (von denen so mancher zu den Tätern zählt, wie sich gerade herausstellt).

Über meinen Text, den Kachelmann verbieten lassen wollte, schreiben die drei RichterInnen vom Landgericht Düsseldorf: „In diesem Beitrag äußert sich die Antragsgegnerin zu dem aktuell medienwirksamen Thema der sexuellen Gewalt und sexuellen Belästigung und der damit im Zusammenhang stehenden so genannten ‚MeToo’-Debatte, anlässlich der gegen den Regisseur Dieter Wedel erhobenen Strafvorwürfe. Sie nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf das Problem der ‚Vorverurteilung‘ und stellt die Frage, ‚Vorverurteilung von wem? Der des mutmaßlichen Täters oder der der mutmaßlichen Opfer? Denn so ist das bei Sexualverbrechen: Wer dem einen glaubt, bezichtigt den anderen der Lüge.‘ Daran anknüpfend führt sie weiter aus: ‚So war das auch 2010 bei Kachelmann.‘ Durch die Verwendung der Wörter ‚so‘ und ‚auch‘ macht die Antragsgegnerin deutlich, dass es ihrer Meinung nach auch im ‚Fall Kachelmann‘ im Jahr 2010 eine Vorverurteilung gegeben habe, welche aus ihrer Sicht - ausgehend von den Journalistinnen Rückert und Friedrichsen - sich auf die damalige Ex-Freundin des Antragstellers bezog. Insoweit ist festzustellen, dass sich die Äußerungen der Antragsgegnerin in die aufgezeigte Gesamtdebatte einfügen.“

Es geht hier nicht um eine private Dauerfehde

Und das Gericht kommt zu dem Schluss: „Der Artikel der Antragsgegnerin ‚Von Wedel bis Kachelmann‘ dient ersichtlich nicht der Anprangerung des Antragstellers, sondern der öffentlichen Debatte im Zusammenhang mit der ‚MeToo‘-Diskussion.“

In der Tat: Es handelt sich eben keineswegs um eine persönliche „Dauerfehde zwischen Schwarzer und Kachelmann“ (Focus), sondern um einen gesellschafts- und medienpolitisch hoch relevanten Konflikt: Unser aller Meinungs- und Pressefreiheit wäre „im Kern betroffen“, wenn es Kachelmann gelingen würde, die Veröffentlichung eines Textes wie dem meinen zu untersagen. Denn: „Im Ergebnis handelt es sich um einen Beitrag zu einer Diskussion über Fragen der Vorverurteilung durch Medien, in deren Rahmen der Fall des Antragstellers (Kachelmann) herangezogen worden ist.“

Zeiten ändern sich.

Alice Schwarzer

Hier das rechtskräftige Urteil im gesamten Wortlaut. Für juristische Laien wird es ab Seite 7 interessant.

Korrigiert am 10. Mai 2018

 

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Alice Schwarzer schreibt

Von Wedel bis Kachelmann

Wedel trat auch mal im Trio auf, hier mit Dominique Voland (li) und Ehefrau Uschi Wolters. Foto: Imago/Imagebroker/Strussfoto
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In der aktuellen EMMA geht es über 16 Seiten um Frauen, die Männer der sexuellen Gewalt beschuldigen, weltweit. Und um die Gründe, warum diese Frauen so lange geschwiegen haben. Darüber hinaus stellt EMMA die Frage, warum ausgerechnet in Deutschland die Frauen weiter schweigen. Das ändert sich gerade.

Der Fall Wedel:
Aussage gegen
Aussage?

Immer mehr Frauen beschuldigen den Regisseur Dieter Wedel, ihnen sexuelle Gewalt angetan zu haben, bis hin zur Vergewaltigung. Das tun sie diesmal nicht – wie seit 40 Jahren! – in der EMMA, sondern in der Zeit. Also ausgerechnet in der Wochenzeitung, die sich bisher eher in Sachen Sympathie für mutmaßliche Sexualstraftäter hervorgetan hat. Umso ernster wird der Fall Wedel nun von den anderen genommen.

Die zwei Zeit-Kolleginnen hatten zunächst mit drei Frauen gesprochen, die – anonym und namentlich – Wedel der sexuellen Gewalt beschuldigen. Und es werden immer mehr. Die Frauen haben ihre Aussagen unter Eid bekräftigt. Aber das hat auch der Beschuldigte getan: Wedel hat unter Eid ausgesagt, dass alles gelogen sei. Und seine Lebensgefährtin bekräftigt das (was an den Fall Strauss-Kahn erinnert).

Aussage gegen Aussage.

Allerdings deuten die zahlreichen und vielfältigen Klagen über Wedel darauf hin, dass dieser Mann schon seit Jahrzehnten ein Problem zu haben scheint: Er scheint Gewalt sexy zu finden, psychische wie physische.

Es wird eng
für Wedel,
sehr eng.

Dass der Regisseur Schauspielerinnen am Set öffentlich erniedrigte, scheint unstrittig zu sein. Dass er dies verstärkt tat, wenn die Frauen ihm nicht zu Diensten waren, sagen immer mehr Schauspielerinnen.

Bild, in der Wedel seine „Wahrheit“ exklusiv verkünden durfte, vermeldete inzwischen einen „Herz-Attacke“ des Beschuldigten. Darum könne er auch nicht mehr selber Stellung nehmen zu den infamen Unterstellungen. Stattdessen redet die Frau, die seit 40 Jahren an seiner Seite ist, und die früher auch schon mal hinnahm, dass ihr Mann öffentlich im Trio auftrat: an der einen Seite die geduldige Lebensgefährtin, an der anderen Seite die deutlich jüngere Geliebte (die auch ein Kind von ihm bekam).

Prompt nach Veröffentlichung des fundiert recherchierten und differenziert argumentierenden Textes in der Zeit raunte es im deutschen Blätterwald, nun müsse man sich aber vor einer „Vorverurteilung“ hüten. Vorverurteilung von wem? Der des mutmaßlichen Täters oder der der mutmaßlichen Opfer? Denn so ist das bei Sexualverbrechen: Wer dem einen glaubt, bezichtigt den anderen der Lüge.

So war das auch 2010 bei Kachelmann. Da schrieb die Zeit-Journalistin Sabine Rückert, die ihn beschuldigende Ex-Freundin sei eine Lügnerin, Kachelmann sei unschuldig und müsse umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Und die einschlägig vorbelastete Gerichtsreporterin des Spiegel, Gisela Friedrichsen, folgte ihr auf dem Fuße. Das war im Juni/Juli 2010, also Monate vor Beginn des Prozesses und zehn Monate vor dem Urteil im Mai 2011.

Und die viel gescholtene Alice Schwarzer? Ich hatte bis dahin geschwiegen, denn ich fand es schwierig zu beurteilen, wer die Wahrheit sagt. Ich reagierte erst nach der Vorverurteilung durch Rückert & Friedrichsen und wies darauf hin, dass nichts bewiesen sei. Es sei darum auch durchaus denkbar, dass die Ex-Freundin die Wahrheit sage. Denn nicht alle Frauen, die Männer der Vergewaltigung bezichtigen, lügen. Nur manche.

Kachelmann &
der Richter:
Die Wahrheit
nicht gefunden.

Zehn Monate später kam der Richter am Landgericht Mannheim zu exakt demselben Schluss wie ich. Er sprach Kachelmann „aus Mangel an Beweisen“ frei. Aber er ließ es sich nicht nehmen, in einer ungewöhnlich ausführlichen Urteilsbegründung darauf hinzuweisen, dass das Gericht „die Wahrheit“ nicht habe finden können. Beides sei möglich: Er oder sie lüge bzw. sage die Wahrheit. Die Medien sollten dies doch bitte unbedingt bei ihrer Berichterstattung berücksichtigen.

Die Medien taten das Gegenteil. Kachelmann unschuldig! lauteten die Schlagzeilen. Und: Die Ex-Freundin hat gelogen. Die wurde prompt von Kachelmann mit einer Klage wegen „Verleumdung“ verfolgt. Doch im April 2016 stellte das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich fest, dass im Fall Kachelmann bei so einem Urteil eben jede Seite ihre „subjektive Wahrheit“ habe und sie also auch öffentlich verkünden dürfe.

Konträr zur juristischen Lage wurde der Fall Kachelmann jedoch medial zum exemplarischen Paradefall des unschuldig Beschuldigten und der verlogenen Beschuldigerin; zu einer ultimativen Warnung an alle tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Opfer sexueller Gewalt – und zum Freibrief für alle tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Täter. Die Anzeigen wegen Vergewaltigung sind in Deutschland seither in den Keller gesackt. Nicht etwa, weil weniger vergewaltigt würde, sondern weil noch weniger Opfer es wagen, anzuzeigen.

Typisch für dieses alle Frauen einschüchternde Klima ist eine aktuelle Veröffentlichung des Branchendienstes meedia. In dem Interview mit einem „PR-Experten“ und „Krisennavigator“ fragen die Journalisten, wie Wedel sich denn nun „der schweren Anschuldigungen erwehren sollte“. Der Experte gibt Tipps und verweist in diesem Zusammenhang auf Kachelmann, der ja ebenfalls „unschuldig in Untersuchungshaft“ gesessen habe. Und auf Alice Schwarzer, „die sich in ihrer Berichterstattung völlig verrannt“ habe.

Wie bitte? Geht das denn immer weiter mit den Fake-News?!

De facto habe ich noch nie etwas anderes geschrieben als das, was der Richter bei der Urteilsverkündung gesagt hat. Nämlich, dass niemand weiß, ob Kachelmann wirklich unschuldig war – oder ob die Freundin gelogen hat. Oder, ob diese Wahrheit vielleicht irgendwo dazwischen liegt, in einem Bereich, der nur nachvollziehbar gewesen wäre, wenn man mehr über die Art und die Praktiken dieser Beziehung gewusst hätte.

Kachelmann &
die Medien:
Der Angeklagte
ist unschuldig

Das Problem ist: Im Fall Kachelmann bestimmen seither die JournalistInnen, für die die Frau eine Lügnerin ist, die Lesart und den Diskurs über Frauen, die Männer der sexuellen Gewalt bezichtigen. Ist es da ein Wunder, dass trotz internationaler MeToo-Bewegung die Frauen in Deutschland so lange gezögert haben, an die Öffentlichkeit zu gehen?

In der aktuellen Zeit schreiben die zwei Kolleginnen nun den Fall Wedel fort. In der aktuellen EMMA berichten wir über MeToo.

Und in der nächsten EMMA-Ausgabe werden wir die Geschichte fortschreiben: EMMA wird berichten, was so passiert, wenn Frauen in Deutschland wagen, Männer der sexuellen Gewalt zu bezichtigen. Was den Frauen passiert. Und wie sie sich schützen könnten.

Alice Schwarzer

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